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Freizügigkeitsguthaben

Dein Pensionskassengeld, wenn du nicht angestellt bist, auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Police bis zur neuen Stelle oder Pensionierung.

Es kann frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden. Bei manchen Konten kannst du das Geld anlegen. Freizügigkeitsguthaben ist bis zur Auszahlung kein steuerbares Vermögen.

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