AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems; sie zahlt ab dem Referenzalter eine Rente nach Einkommen und Beitragsjahren.
Alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, zahlen ein. Die volle Rente braucht 44 Beitragsjahre; jedes fehlende Jahr kürzt sie um rund 1/44. Ab Dezember 2026 wird einmal jährlich eine 13. Rente bezahlt. Frühpensionierte zahlen bis zum Referenzalter Beiträge als Nichterwerbstätige.
Werkzeuge dazu
Verwandte Begriffe
- Drei SäulenDas Schweizer Vorsorgesystem aus AHV (staatlich), BVG (beruflich) und privatem Sparen (3a und 3b).
- ReferenzalterDas AHV-Alter, ab dem die ordentliche Altersrente beginnt; 65, mit Übergang für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963.
- AHV-BeitragslückeEin Jahr ohne die nötigen AHV-Beiträge, das deine Rente lebenslang um rund 1/44 kürzt.
- 13. AHV-RenteEine zusätzliche AHV-Monatsrente, ab 2026 jedes Jahr im Dezember bezahlt.
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Schweizer Vorsorge
Die drei Säulen bei einer Frühpensionierung
AHV, Pensionskasse und Säule 3a: was jede zahlt, wann du darauf zugreifen kannst und was das bedeutet, wenn du vor 65 aufhörst zu arbeiten.