Referenzalter
Das AHV-Alter, ab dem die ordentliche Altersrente beginnt; 65, mit Übergang für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963.
Du kannst die Rente bis zu zwei Jahre früher mit Kürzung oder bis zu fünf Jahre später mit Zuschlag beziehen.
Werkzeuge dazu
Verwandte Begriffe
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)Die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems; sie zahlt ab dem Referenzalter eine Rente nach Einkommen und Beitragsjahren.
- AHV-VorbezugDie AHV-Altersrente vor dem Referenzalter beziehen, ab 63, mit lebenslanger Kürzung.
- AHV-AufschubDie AHV-Altersrente ein bis fünf Jahre nach dem Referenzalter beziehen, mit lebenslangem Zuschlag.
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Schweizer Vorsorge
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Wer mit 45 aufhört zu arbeiten, kann seine AHV-Rente lebenslang schmälern. Wie Beitragsjahre zählen, was Nichterwerbstätige zahlen und wie du die Lücke schliesst.